Feuchteschaden im Keller
Massiver Feuchteschaden im Keller. Als Ursache konnte eine defekte und nicht fachgerechte Ausführung der Sockelabdichtung festgestellt werden.
Ihr Sachverständiger für das Maurer- und Betonhandwerk und das Zimmerhandwerk
Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Potentiellen Auftraggebern eines Gutachtens ist deshalb zu empfehlen, auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zurückzugreifen, die über eine fundierte berufliche Ausbildung für die Sachverständigen-Tätigkeit verfügen.
So ist es nach der Mustersachverständigenordnung des Deutschen Handwerks im § 2.4 u.a. die besondere Sachkunde nachzuweisen und in den § 5 und 6 die öffentliche Bestellung und Vereidigung geregelt. In § 9 ist die unparteiische Aufgabenerfüllung nämlich unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch explizit festgelegt.
Aufgaben der Sachverständigen:
1998 - 2001 | Ausbildung zum Zimmerer |
2001 - 2004 | Bautätigkeit als Geselle (abzgl. 9 -monatiger Grundwehrdienst) |
2004 - 2010 | Gesellschafter Baugeschäft : BK - Bautechnik GmbH (Maurer- Betonbau- und Zimmerarbeiten) |
2011 - heute | Gesellschafter / Geschäftsführer Baugeschäft Bruß Bau GmbH (Maurer-/Betonbau- und Zimmerarbeiten) |
12/2018 | Bestellung zum öbuv Sachverständigen im Zimmerhandwerk |
07/2019 | Bestellung zum öbuv Sachverständigen im Maurer- und Betonbauhandwerk |
Sachverständiger seit: | 19.12.2018 bzw. 17.07.2019 |
Bestellungsgebiet: | Maurer- und Betonbauhandwerk, Zimmerhandwerk |
Massiver Feuchteschaden im Keller. Als Ursache konnte eine defekte und nicht fachgerechte Ausführung der Sockelabdichtung festgestellt werden.
Bei diesem Neubau waren zwar viele Abdichtungsfolien zur Abdichtung eines bodentiefen Fensterelementes eingebaut. Allerdings war nicht eine einzige vollständig und fachgerecht hergestellt. Dieser Mangel führte zu erheblichen Feuchteschäden im Inneren des Wohnhauses.
Eine mangelhaft ausgeführte Gründung (Fundamente) eines Einfamilienhauses führte zu starken Setzungen des Gebäudes und folglich zu erheblicher Rissbildung.
Rissbildung im Verblendmauerwerk durch fehlende Dehnfugen und falsche Sturzausführung.
Holzzerstörung von Balkenköpfen durch den echten Hausschwamm (Serpula lacrymans)
Zerstörrtes Flachdach mit Zwischensparrendämmung ohne Belüftung und Leckagen in der Luftdichtung.
Zerstörtes Traufgesims durch längerfristige Durchfeuchtung wurden die Fusspfette und weitere Holzbauteile zerstört.
Schimmelpilzbefall einer Holzrahmenbau Außenwand nach Wasserschaden durch mangelhafte Abdichtung.
Dennis Bruß
Kringelkrug 13
25746 Ostrohe
Telefon: 0481-7877130
E-Mail: info@sv-bruss.de